Wahlinfos

Am 6. März ist Kommunalwahl in Hessen

In den 26 Landkreisen und kreisfreien Städten werden die Kreistage, Ortsparlamente und Stadtverordnetenversammlungen gewählt. In manchen Kreisen und Städten finden außerdem Direktwahlen der BürgermeisterInnen bzw. LandrätInnen statt. Hier erklären wir Ihnen, wofür die Gremien und Personen zuständig sind.
Innerhalb vieler Gemeinden gibt es Ortsbezirke, die ein eigenes kleines Parlament haben: den Ortsbeirat. Der Ortsbeirat hat z.B. kein eigenes Haushaltsrecht und kann keine Satzungen erlassen. Er darf aber seine Anliegen im Gemeindeparlament oder der Stadtveordnetenversammlung vortragen und muss dort angehört werden.
In allen hessischen Gemeinden werden Gemeindevertretungen oder Stadtverordnetenversammlungen gewählt. Sie entscheiden über die Angelegenheiten der Gemeinde und überwachen die Arbeit der Verwaltung und erteilen ihr Aufträge. Ihre wichtigste Aufgabe ist es, die Haushaltspläne zu beschließen. Übrigens kann jede Bürgerin und jeder Bürger sich genauer anschauen, was in Gemeindevertetungen und Stadtveordnetenversammlungen besprochen wird, denn diese Sitzungen sind öffentlich.
Der Kreistag ist die Vertretung der Bürgerinnen und Bürger eines Landkreises. Er entscheidet als Schulträger z.B. über die Gebäude und Rahmenbedingungen aller Schulen innerhalb seines Gebiets. Auch um kreiseigene Krankenhäuser oder die Abfallentsorgung kümmert sich der Kreistag. In den fünf kreisfreien Städten Hessens (Frankfurt, Wiesbaden, Kassel, Darmstadt und Offenbach) verfügen die Stadtverordnetenversammlungen über alle Rechte eines Kreistags.
Alle genannten Parlamente tagen in aller Regel öffentlich und bilden zur Vorbereitung und Unterstützung ihrer Arbeit Ausschüsse.
Einige Gemeinden und Landkreise wählen außerdem noch ihre (Ober-)BürgermeisterInnen und LandrätInnen neu. Eine Bürgermeisterin bzw. ein Bürgermeister ist das Oberhaupt einer Gemeinde oder Stadt und Chef der Verwaltung. Die Landrätin bzw. der Landrat ist so etwas wie der Bürgermeister eines ganzen Landkreises. In Hessen werden sie bei der Leitung ihrer Verwaltung von einem Gemeindevorstand bzw. Magistrat oder dem Kreisausschuss unterstützt. Diese Gremien sind das Bindeglied zwischen Verwaltung und den Abgeordneten aus Gemeindevertretung, Stadtverordnetenversammlung oder Kreistag.
Die hessische Landesverfassung kann nur durch die Bürgerinnen und Bürger in einer Volksabstimmung verändert werden. Verabschiedet der Landtag ein Gesetz, das die Verfassung verändert, muss das Volk mit einer Mehrheitsentscheidung zustimmen.