I – Finanzen und Haushalt

1. Kommunale Handlungsfähigkeit sichern

Die haushaltspolitischen Entscheidungen von uns GRÜNEN orientieren sich am Grundsatz der Nachhaltigkeit. Sie sind den Erfordernissen der Gegenwart und der Verantwortlichkeit gegenüber den nachfolgenden Generationen verpflichtet. Nur ein Kurs der weiteren Haushaltskonsolidierung sichert die kommunalpolitische Handlungsfähigkeit. Dazu bedarf es einer Verstetigung der Einnahmen ebenso wie eines kontinuierlichen Schuldenabbaus. <Schuldenmanagement / Einnahmen / Konnexitätsprinzip>

Ein weiterer Konsolidierungskurs bedeutet jedoch nicht Sparen um jeden Preis, sondern auch zukunftsweisende Investitionen in den Substanzerhalt und in den sozialen Zusammenhalt – etwa in der Bildung und der Sozialpolitik. Zudem können Investitionen, die der Stärkung der Stadt als Wirtschaftsstandort dienen, gezielt zur Verbesserung der Haushaltssituation eingesetzt werden. Auch in Zeiten knapper Haushaltsmittel muss die Stadt in ihre Zukunft investieren und darf ihre Chancen nicht kaputt sparen. Vor allem Millionenprojekte müssen aber sorgfältig und umfassend kalkuliert und die Ergebnisse müssen dem Stadtparlament vor Beschlussfassung offengelegt werden. Dies gilt für Aufwendungen einschließlich Folgekosten, Umsatzerwartungen, Erträge und Faktoren wie Umwegrentabilität. <Großprojekte und PPP> Bei vielen Projekten der schwarz-roten Stadtregierung war dies nicht der Fall.

In den vergangenen Jahren waren es die GRÜNEN, die Wiesbaden vor manchen kostspieligen Fehlentscheidungen bewahrt haben. Unserem Engagement ist es zu verdanken, dass die Kraftwerke Mainz Wiesbaden AG kein kostspieliges Kohlekraftwerk errichtet hat, das vermutlich nie ans Netz gegangen wäre. In den vergangenen Jahren waren es die GRÜNEN, die Wiesbaden vor manchen kostspieligen Fehlentscheidungen bewahrt haben. Unserem Engagement ist es zu verdanken, dass die Kraftwerke Mainz Wiesbaden AG kein kostspieliges Kohlekraftwerk errichtet hat, das vermutlich nie ans Netz gegangen wäre. Eine auch von uns unterstützte Bürgerinitiative hat verhindert, dass mit dem Stadtmuseum ein weiteres überteuertes und unsolide finanziertes Großprojekt – das PPP-Projekt an der Wilhelmstraße – in der vorgelegten Form realisiert werden konnte.

2. Haushaltspolitik

Nur eine nachhaltige Haushaltspolitik gewährleistet Handlungsfähigkeit heute und eröffnet Gestaltungsspielraum in Zukunft. Kostspielige Großprojekte von zweifelhaftem, wirtschaftlichem und ökologischem Nutzen belasten die kommunalen Haushalte zukünftig erheblich. Daher setzen wir GRÜNEN uns weiterhin dafür ein, auf teure Prestigeprojekte zu verzichten, die Neuverschuldung auf ein Minimum zu beschränken und Einnahmen zu verstetigen. Hierzu soll die Stadt nach dem Grundsatz der antizyklischen Schuldenpolitik handeln. Dazu gehört, in besseren Zeiten Schulden zurückzuführen, und wenn dies darüber hinaus möglich ist, Rücklagen für zukünftige Projekte oder schlechtere Zeiten zu bilden. Insbesondere darf sich nicht weiterhin in schuldenfinanzierten Großprojekten von geringem Nutzen für die Allgemeinheit verstiegen werden. Trotzdem bleibt es unerlässlich, auch in finanziell schwierigen Zeiten die notwendigen Investitionen zu tätigen. Unterlassene Instandhaltungen rächen sich später mit noch höheren Kosten, unterlassene Investitionen in Bildung und Kinderbetreuung berauben uns gar unserer Zukunftsperspektive.

Zu einer soliden Haushaltspolitik gehören eine Überprüfung aller Ausgaben und weitere Schritte zur Einnahmeverbesserung. Ohne eine Verstetigung der kommunalen Einnahmen ist eine Haushaltskonsolidierung nicht möglich. Unsere Vorschläge im Einzelnen:

  1. Die GRÜNEN wollen beim Sparen ganz oben anfangen. Wir treten dafür ein, die Dezernatsbüros, die ihre Größe seit dem Haushaltsjahr 2009 verdoppelt haben, wieder auf ein vernünftiges Maß zurückzuführen. Auf diesem Wege lassen sich bis zu 30 hochdotierte Stellen einsparen.
  2. Wiesbaden hat wesentliche Teile der Verwaltung in Tochtergesellschaften ausgelagert. Diese müssen einen Beitrag zur Konsolidierung des Haushalts leisten. Daher wollen wir die Zahl und Aufgaben der städtischen Beteiligungen ebenso überprüfen wie das Gehaltsniveau. Die Positionen der Geschäftsführer müssen zukünftig ausschließlich nach fachlichen Kriterien vergeben werden.
  3. Wir befürworten die moderate Anhebung der Hebesätze der Gewerbesteuer und der Grundsteuer B auf das Niveau des Durchschnitts der kreisfreien Städte in Hessen (454 bzw. 492 Punkte). Hierdurch stehen der Stadt für die Erfüllung ihrer Aufgaben künftig 10 Millionen Euro pro Jahr zusätzlich zur Verfügung.
  4. Auf Landesebene wird zur Zeit die Möglichkeit geschaffen, dass Kommunen eine Tourismus-Abgabe einführen – für Freizeit-Touristen ebenso wie für Geschäftsreisende. Die GRÜNEN setzen sich dafür ein, diese Abgabe einzuführen. Da die Stadt Wiesbaden viel Geld in ihre Attraktivität als Konferenz- und Tourismusstandort investiert, sollten sich die Nutzer auch an den Kosten beteiligen. Für die Einführung streben wir den Zeitpunkt der Inbetriebnahme der neuen Rhein- Main-Hallen an, da wir die Tourismusindustrie nicht jetzt in einer schwierigen Phase zusätzlich belasten wollen.
  5. Ein guter Grundsatz heißt „Wer bestellt, der zahlt!“. In der Politik wird aber nur allzu oft ganz anders verfahren: Bund oder Land bestellen durch die Übertragung von Aufgaben an die Gemeinden ohne Zuweisung entsprechender Mittel und die Kommunen müssen dann die Zeche zahlen. Das überfordert sie zunehmend. Wir GRÜNE machen uns deshalb dafür stark, dass Bund und Land im Falle einer Übertragung von Aufgaben auf die Kommunen auch deren Finanzierung sicherstellen müssen.
  6. Wir begrüßen die Einführung einer Zweitwohnungsteuer. Auf diesem Weg wollen wir möglichst viele mit Zweitwohnsitz Gemeldete dazu bewegen, sich mit ihrem ersten Wohnsitz in Wiesbaden anzumelden. Es ist uns wichtig, dass die tatsächlich vorhandenen Einwohner auch Wiesbaden zugerechnet werden, damit entsprechende Bundes- und Landeszuweisungen in Wiesbaden ankommen.
  7. Die strategische Steuerung der Stadt muss verbessert werden. Eine klare Fokussierung auf die möglichst wirtschaftliche Erfüllung der Gemeinwohlaufgaben kann der Stadt viel Geld sparen. h. Wir treten dafür ein, das städtische Vermögen besser zu nutzen. Es ist nicht sinnvoll, zunächst eine Immobilie zu erwerben und sich erst in Nachhinein zu überlegen, wie man sie nutzen möchte (Marktkeller). Es ist auch nicht sinnvoll, städtische Immobilen leerstehen zu lassen und gleiche Flächen anzumieten.

3. Großprojekte und PPP

Die GRÜNEN wenden sich nicht in jedem Fall gegen Großprojekte. Allerdings lehrt die Erfahrung aus dem Justiz- und Verwaltungszentrum, der Sporthalle am Platz der Deutschen Einheit und dem Neubau der Rhein-Main-Hallen, dass öffentliche Großprojekte vielfach wesentlich teurer werden, als ursprünglich geplant war, und dass die Errichtung über ein PPP-Projekt das Vorhaben nicht verbilligt. Daher wollen wir weiterhin Großprojekte intensiv prüfen und kritisch begleiten. Bei allen Großprojekten ist es notwendig, dass die Stadt Wiesbaden klar darlegt, welchen öffentlichen Zweck sie mit dem Projekt erreichen will. Wenn Nebenzwecke erreicht werden sollen, müssen diese klar und transparent sein. Diese Zielplanung muss am Anfang einer jeden Maßnahme stehen und darf nur in Ausnahmefällen verändert werden, da nachträgliche Änderungen vielfach kostspielig sind. Die Entscheidung, wie das Projekt umgesetzt werden soll, muss auf Grundlage einer Wirtschaftlichkeitsberechnung über den gesamten Lebenszyklus des Projekts erfolgen. Nur wenn die Folgekosten dauerhaft im Blickfeld bleiben, ist ein wirtschaftliches und generationengerechtes Handeln möglich. Dabei muss besonders untersucht werden, ob der Projektzweck nicht mit Gebäuden erreicht werden kann, die sich bereits im Eigentum der Stadt befinden. „Kleine Lösungen“ mit Immobilien im Bestand der Stadt sind in der Regel städtebaulich verträglicher, finanziell günstiger und beeinträchtigen Umwelt und Nachbarschaft weniger. < Nachhaltiger Umgang mit städtischen Immobilien > Wirtschaftlichkeit und Qualität städtischer Projekte müssen kontinuierlich überwacht werden. Die zuständigen Ämter müssen hierzu personell und sachlich ausreichend ausgestattet sein. Wir lehnen die privatwirtschaftliche Vorfinanzierung von öffentlichen Aufgaben (Public Private Partnership oder „PPP“) als Finanzierungsinstrument ab. Da private Investoren eine Rendite erwirtschaften müssen, entstehen zwangsläufig Mehrkosten. Zudem darf die Einbindung von Privaten kein Weg sein, kommunale Hoheitsrechte und demokratische Kontrollrechte preiszugeben. Ebenso ist die Einbindung von Privaten kein Weg, etwas zu realisieren, das man mit städtischen Haushaltsmitteln nicht leisten könnte. Eine solche Verschiebung von Lasten auf zukünftige Generationen lehnen wir ab. Wir treten dafür ein, die Möglichkeiten des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes intensiv zu nutzen. Die öffentliche Hand muss ihre Vorbildfunktion wahrnehmen und bei ihren Beschaffungen möglichst umfassend soziale, ökologische und umweltbezogene Kriterien heranziehen. < Die Marktmacht der Stadt nutzen: Nachhaltige Beschaffung – Fairer Handel >

4. Nachhaltiger Umgang mit städtischen Immobilien

Der städtische Immobilienbestand stellt einen hohen Vermögenswert dar. Schulen, Bürgerhäuser, Rathäuser, Kitas, Sporthallen, Parkhäuser und andere sogenannte Sonderbauten müssen im Wert erhalten, Mängel müssen beseitigt und regelmäßige Instandhaltungsmaßnahmen durchgeführt werden. Wenn das nicht geschieht, wird es hinterher wesentlich teurer, weil nur noch Abriss und Neubau infrage kommen. Leider ist hier lange Zeit zu viel am falschen Ende gespart worden, was dazu geführt hat, dass eine Vielzahl der Gebäude in einem desolaten Zustand ist. Besonders dramatisch ist dabei die Situation der vielen maroden Wiesbadener Schulen. Seit keine regelmäßigen Zustandskontrollen der Gebäude mehr durchgeführt werden, weil das städtische Bauamt nicht mehr dafür zuständig und das Personal nicht mehr da ist, hat sich die Situation verschärft. Sonderbauten müssen aufgrund der Regelung in der hessischen Bauordnung regelmäßig auf ihren Sicherheitszustand überprüft werden. Es muss dringend dafür gesorgt werden, dass wieder regelmäßige Kontrollen durch Fachleute durchgeführt und die Ergebnisse erfasst werden, damit Gebäudemanagement, Bauunterhaltung und Gebäudebetrieb nachhaltig und wirtschaftlich organisiert werden können. Investitionen zur rechten Zeit in den Erhalt der Gebäude im Sinne eines nachhaltigen Umgangs mit dem städtischen Immobilienvermögen bewahren die Stadt vor wesentlich höheren Folgekosten, die später durch Abriss und Neubau entstehen.

5. Finanzierung des ÖPNV sichern

Für uns GRÜNE hat der Öffentliche Nahverkehr eine zentrale Funktion für die umweltverträgliche Mobilität. Das muss sich auch mit den notwendigen Prioritäten im städtischen Haushalt widerspiegeln. Die Finanzierung des Ausbaues eines umweltfreundlichen Verkehrs ist derzeit ungelöst. Sinnvolle Entwicklungsmöglichkeiten werden behindert durch – die finanzielle Situation der Stadt, – getroffene politische Beschlüsse der derzeitigen autolastigen Koalition im Bund und – die unklare Zukunft des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG). Das Auslaufen der Bundesmittel (Gemeindeverkehrsfinanziergungsgesetz – GVFG) und der Komplementärfinanzierung (Landesmittel) – bisher ist die Anschlussregelung noch unklar – macht die Finanzierung größerer Projekte für die Kommunen in der Regel unmöglich. Wir wollen der Weiterentwicklung umweltverträglicher Verkehrssysteme in Wiesbaden eine sichere finanzielle Basis geben, müssen dies jedoch vor dem Hintergrund einer wirtschaftlichen Gesamtbetrachtung tun. Um unsere verkehrspolitischen Ziele erreichen zu können, brauchen wir die weitere Unterstützung von Bund und Land (Beispiele: Fortschreibung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes über 2018 hinaus; Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für Stellplätze für Car Sharing). Die GRÜNEN wollen, dass die Stadt Wiesbaden über die Gremien wie den Städtetag, aber auch durch Vernetzung mit anderen Kommunen, ihre Möglichkeiten nutzt. Außerdem fordern wir die Entwicklung alternativer und innovativer Finanzierungsformen für den Ausbau des ÖPNV.

6. Gleichberechtigte Verteilung des städtischen Geldes

Wir wollen, dass Frauen und Männer in gleichem Maße von den Geldern im städtischen Haushalt profitieren. Das fordert auch die EU. Politische Maßnahmen müssen eine gleiche Teilhabe beider Geschlechter ermöglichen und dürfen bestehende Benachteiligungen nicht weiter verfestigen, sondern müssen korrigierend eingreifen. Finanzbudgets setzen politische Prioritäten und steuern die Verteilung von Chancen, Privilegien und Macht. Ungerechtigkeiten können nur durch eine durchgängige Gleichstellungsorientierung der Finanzpolitik beseitigt werden. Dabei stellen sich z.B. folgende Fragen: – Wieviele Frauen und wieviele Männer sind NutznießerInnen von Beschäftigungsförderprogrammen? – Wieviele Jungen und wieviele Mädchen werden von Jugendfördermaßnahmen erreicht? – Nimmt die Stadtentwicklungspolitik gleichermaßen Rücksicht auf die Bedarfe beider Geschlechter? – Wird bei der Sportförderung ein Geschlecht überproportional unterstützt? Gender Budgeting ist das Instrument für gleichstellungsorientierte Haushaltssteuerung und stellt Transparenz darüber her, bei wem die Gelder wirklich ankommen. Benachteiligung wird erkannt und die Zielsetzungen können korrigiert werden. Wir wollen die Geldströme des städtischen Haushalts daraufhin analysieren, in welchem Maße Frauen und Männer von den Maßnahmen profitieren, indem wir die Zielgruppen und die Verteilung der Budgets ermitteln. So können wir die Zielsetzungen auf die Erfüllung der Bedürfnisse beider Geschlechter hin überprüfen und korrigieren.

7. Stadtwirtschaftsstratgie

Wie viele Großstädte verfügt auch Wiesbaden über eine große Anzahl von Beteiligungen an Unternehmen, Zweckverbänden und sonstigen Institutionen. Die Auslagerung wesentlicher Teile kommunaler Aufgaben aus der Kernverwaltung führt dazu, dass die demokratische Legitimation der Entscheidungen und die Steuerungsmöglicheiten durch die Stadtverordnetenversammlung geringer werden. Um dies zu korrigieren, sprechen wir GRÜNE uns für die Erarbeitung und Verabschiedung einer Stadtwirtschaftsstrategie nach dem Vorbild der Wissenschaftsstadt Darmstadt aus. In dieser sollte niedergelegt werden, welche strategischen Ziele die Landeshauptstadt Wiesbaden mit ihren Beteiligungen verfolgt, vor welchen Herausforderungen diese stehen und welcher Beitrag zum Gesamtergebnis von diesen erwartet wird bzw. welcher Zuschuss notwendig ist. Diese sollte im Dialog mit der Bürgerschaft entwickelt werden.

8. Kommunale Unternehmen und Beteiligungen

Über die Jahre ist durch Auslagerung öffentlicher Aufgaben aus der Kernverwaltung ein Komplex aus kommunalen Unternehmen und Beteiligungen entstanden. Heute liegen hier über 50% des öffentlichen Vermögens der Kommune. Ihr Bilanzvolumen übersteigt die jährliche Haushaltssumme der Stadt deutlich. Während dem kommunalen Haushalte in Wiesbaden Defizite drohen, verfügt z.B. die KMW über ca. 250 Mio. Euro Rücklagen, die aus der Zeit der Planung des Kohlekraftwerks stammen. Die Beteiligungsstrukturen sind weitgehend intransparent und schwer zu kontrollieren. Hier fallen Entscheidungen, die für unsere Stadt bedeutende Auswirkungen haben. Obwohl in öffentlichem Besitz, sind die die Unternehmen einer direkten demokratischen Kontrolle weitgehend entzogen. Zwar sind Stadtverordnete in den Aufsichtsgremien vertreten, sie sind aber durch rechtliche Bestimmungen dem ‚Wohl des Unternehmens‘ verantwortlich und weitgehend zur Verschwiegenheit verpflichtet. Es besteht die Gefahr, dass Eigeninteressen einzelner Unternehmen dem Gemeinwohl entgegenstehen. Bekanntestes Beispiel: Die Kraftwerke Mainz-Wiesbaden hielten stur an ihren Plänen für ein Kohlegroßkraftwerk auf der Ingelheimer Aue fest, obwohl die Kommunalparlamente in Wiesbaden und Mainz sich gegen das Kohlemonster ausgesprochen hatten. In diesem Geflecht blüht auch die Versorgungsmentalität: Immer wieder werden hochdotierte Posten im ‚Konzern Stadt‘ mit ‚verdienten‘ Politikern besetzt, ohne Ausschreibung. Einer der ersten Beschlüsse der großen Koalition war 2011 die Gründung einer Baugesellschaft und die Besetzung der beiden Geschäftsführerposten mit je einem CDU- und einem SPD-Politiker. Wir brauchen mehr Transparenz in der kommunalen Beteiligungsstruktur in Wiesbaden und eine klare strategische Ausrichtung auf die öffentlichen Interessen, insbesondere auf Erfordernisse der Daseinsvorsorge und die Berücksichtigung ökologischer und sozialer Belange. Diese müssen in einem öffentlichen Diskurs entwickelt und bestimmt werden. Eine Ausrichtung der städtischen Beteiligungen allein an dem Ziel der Gewinnerwirtschaftung wird den besonderen Anforderungen an diese Gesellschaften nicht gerecht. Die Aktivitäten dieser Unternehmen müssen sich an demokratischen Grundsätzen wie Transparenz, Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit orientieren. Wofür öffentliche Mittel eingesetzt werden, muss für die Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbar sein. Dazu muss die parlamentarische Kontrolle verstärkt werden. Die selbstbezügliche Kontrolle durch die herkömmlichen Aufsichtsgremien ist für öffentliche Unternehmen nicht ausreichend.

In Wiesbaden wurde die Diskussion über Aufgaben und Funktion dieser Unternehmen lange vernachlässigt. Erst in jüngster Zeit wurden zaghafte Anläufe unternommen, dieses Defizit aufzuarbeiten. Die Bildung des Beteiligungsausschusses der Stadtverordnetenversammlung war nur ein erster Schritt. Im Vergleich zu anderen Städten liegt Wiesbaden noch deutlich zurück. U.a. haben Darmstadt, Frankfurt und Düsseldorf bereits einen speziellen Verhaltenskodex, Corporate Governance Kodex genannt, für ihre Beteiligungen entwickelt.

Die GRÜNEN wollen, dass ein solcher Beteiligungskodex für Wiesbaden in einem transparenten Prozess und unter Einbeziehung externer Fachleute entwickelt und öffentlich diskutiert wird. Dabei sind für uns u.a. folgende Punkte unverzichtbar:

  • umfassende Aufgaben- und Strukturkritik
  • Besetzung von Führungspositionen nur nach öffentlicher Ausschreibung
  • Kommunale Beteiligungen dürfen kein Lohndumping betreiben (Fälle wie die WiBus, Tochter der ESWE, bei der die FahrerInnen für die gleiche Arbeit weniger Lohn erhielten, dürfen sich nicht wiederholen)
  • Einführung einer Frauenquote für die Aussichtsgremien
  • Festlegung einheitlicher Standards für das Berichtswesen sowohl für die unterjährigen Berichte wie auch für die Jahresabschlüsse
  • Evaluation der im Beteiligungskodex definierten Ziele

9. Verständlicher Haushalt

Der Beschluss über den Haushalt ist das wichtigste Recht der Stadtverordnetenversammlung. Da nahezu alle politischen Projekte einer Finanzierung bedürfen, ist die Entscheidung über den Haushalt zugleich die Entscheidung über das Schicksal zentraler Projekte. Der Haushalt muss transparent und verständlich sein.

Die Lesbarkeit und verständlichen Aufbereitung der Informationen ist wichtig. Wir sind der Ansicht, dass der Haushalt zum einen den Mitgliedern der Stadtverordnetenversammlung eine verlässliche Entscheidungsgrundlage bieten muss. Darüber hinaus ist es notwendig, dass die wichtigsten Informationen auch den Bürgerinnen und Bürgern in verständlicher Form vorliegen. Eine stärkere Einbindung der Bürgerinnen und Bürger ist ein weiteres Ziel der GRÜNEN.

Für die Information der Stadtverordnetenversammlung ist es daher wichtig, dass der Haushalt

  1. produktorientierte Ziele und Kennzahlen beinhaltet. Diese ermöglichen es den Mitgliedern der Stadtverordnetenversammlung sich mit einem Blick einen Eindruck von der Zielerreichung und den dafür aufgewandten Mitteln zu machen.
  2. auch in der Planung den aktuellen Bestand und den prognostizierten Stand zum Ende des Planjahres der Rückstellungen und Rücklagen sowie Sondervermögen angibt. Dies ist notwendig, damit die Stadtverordneten den Haushaltsausgleich beurteilen können. Der Aktuelle Stand der Sondervermögen, wie z.B. des Garagenfonds ist für städtebauliche Entscheidungen wichtig.
  3. die übergroße Vielzahl der Produkte mittelfristig auf die für die Steuerung der Kommune wichtigen Aufgaben begrenzt wird.
  4. auch der Gesamtabschluss in einer für Stadtverordnete gut verständlichen Form gestaltet wird.

Für die Information der Bürgerinnen und Bürger ist es wichtig, dass zum Einen die wesentlichen Inhalte des Haushalts in Form eines offenen Haushalts im Internet präsentiert werden. Zum Anderen müssen die zentralen Informationen in einer kurzen Broschüre, einem Faltblatt oder in vergleichbarer Form zur Verfügung stehen.